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Imam*innen – vom Dienst zum Amt

Rabeya Müller untersucht das Thema der Zulassung von Frauen als Imaminnen bzw. Vorbeterinnen in einem gemischtgeschlechtlichen Gebet. Müller analysiert zunächst kritisch die gängigen Argumente gegen weibliche Imaminnen. So sei die Annahme verbreitet, der Koran verbiete explizit das Vorbeten von Frauen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall sei. Vielmehr nutzten Kritiker gerne das Fehlen eines Verbots, um daraus abzuleiten, dass alles nicht explizit Erlaubte automatisch untersagt sei. Müller zeigt jedoch auf, dass diese Sichtweise in der islamischen Rechtstradition eine Minderheitenmeinung darstellt. Stattdessen gelte mehrheitlich der Grundsatz, dass alles nicht Verbotene erlaubt sei.

Müller konstatiert, dass sich im Koran selbst kein Verbot des Vorbetens durch Frauen finde. Auch beruft sie sich auf Beispiele aus der Frühzeit des Islam, wo der Prophet Frauen erlaubte, gemischtgeschlechtliche Gebetsgruppen anzuführen. Dennoch habe sich ab dem 4. Jahrhundert die Auffassung durchgesetzt, dass Frauen keinen Männern vorbeten dürften. Müller kritisiert, dass mit dieser Praxis „in vielen Strömungen […] die Traditionen in Bezug auf die Rolle des Vorbetens oft diskriminierend für Frauen“ seien. Sie plädiert stattdessen dafür, „Traditionen nicht einfach unreflektiert zu übernehmen“, sondern den „koranischen Imperativ“ zu befolgen und diese Traditionen zu hinterfragen. Müller resümiert, dass das Vorbeten von Frauen vor Männern im Islam durchaus möglich und mit der Tradition vereinbar sei. Wer dies ablehne, dürfe andere nicht als „unislamisch“ verunglimpfen, sondern solle die Entscheidung Gott überlassen. Mit ihren Thesen und ihrer Analyse argumentiert Müller für eine geschlechtergerechte Neuinterpretation islamischer Glaubenspraxis.

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